Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Handel im Außenbereich
Aufgrund der Corona-Krise und der damit einhergehenden, temporären Schließung von Gastronomiebetrieben und Händlern, hat sich die wirtschaftliche Lage dieser Gewerbesparten dramatisch verschlechtert. Eine kurzfristige Erholung ist nicht absehbar. Man ist auf jede nur erdenkliche Hilfe angewiesen.
Das Einkaufsverhalten hat sich durch die Krise noch rasanter verändert. Der Online-Handel boomt mehr denn je. Die im Antrag erwähnte Maßnahme würde mithelfen, das fortschreitende Sterben des Einzelhandels und insbesondere das weitere Schrumpfen des gastronomischen Angebots innerhalb Hombergs aufzuhalten. Dies trägt seinen Teil dazu bei, der Verödung der Innenstadt entgegen zu wirken.
Die FDP Fraktion bat aus diesem Grund am 13.05.2020 die Stadtverordneten in ihrer nächsten Versammlung über folgenden Antrag abzustimmen:
Die Stadt Homberg (Efze) setzt ab dem Jahr 2020 die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Handel im Außenbereich aus.