Verlängerung der Frist für die Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie und den Handel im Außenbereich

18.02.2022

Das Pandemiegeschehen mit seinen aktuell äußerst hohen Inzidenzzahlen hat auch in den vergangenen Monaten erneut die Notwendigkeit von großen Einschränkungen für Gastronomie und Handel hervorgebracht. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Zugangsbeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger ohne entsprechendem Impf- oder Genesenenstatus. Eine erneute finanzielle Belastung der verbliebenen lokalen Betriebe durch die Erhebung von Sondernutzungsgebühren muss in dieser Situation vermieden werden.

Für unser gemeinsames Ziel einer lebendigen Innenstadt in Homberg wären mehr gastronomische Angebote und Warenpräsentationen im Außenbereich wünschenswert. Diese für die Stadt kostenfreien Aktivitäten der einheimischen Betriebe mit Gebühren zu belegen war bereits vor der Corona-Pandemie wenig sinnvoll und erzielt insbesondere unter den derzeitigen Bedingungen eine vollends kontraproduktive Wirkung.

Die Stadt Homberg (Efze) setzt auch für das Jahr 2022 die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Handel im Außenbereich aus.